
Urteil nach Auto-Angriff auf Jogger in Hamm
Ein Autofahrer wird zu Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monate verurteilt, weil er in Hamm absichtlich auf einen Jogger zugefahren war. Der hatte sich damals sich gerade noch retten können.
Veröffentlicht: Donnerstag, 17.06.2021 05:28
Nach einem gefährlichen Auto-Angriff auf einen Jogger im Hammer Süden hat das Dortmunder Schwurgericht das Urteil gesprochen. Der 75-jährige Autofahrer erhielt wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten. Er war im Dezember 2019 aus Wut auf einen Jogger zugefahren. Der Jogger konnte sich damals gerade noch rechtzeitig mit einem Sprung über einen am Straßenrand liegenden Findling in Sicherheit bringen.
Autofahrer fühlte sich provoziert
Während der Mann also unverletzt bliebt, erlitt das Auto des Angeklagten einen Totalschaden. Der 23 Jahre alte Mercedes krachte gegen den Findling. Dabei brach die Vorderachse. Der Angeklagte hatte erklärt, er habe sich von dem Jogger provoziert gefühlt. Der habe ihm nämlich die Scheibenwischer-Geste gezeigt, weil er meinte, das Auto sei ihm zu nahe gekommen. Einen Tötungsvorsatz unterstellten die Richter dem Angeklagten nicht.