Urteil nach Leichenfund am Oberlandesgericht in Hamm

Eine brutale Gewalttat hatte im September 2021 die ganze Stadt erschüttert: Eine 25-jährige Frau wurde damals im Park neben dem Oberlandesgericht erstochen und anschließend teilweise entkleidet. Jetzt gibt es ein Urteil.

© Radio Lippewelle Hamm

Richter: Vorfall am Oberlandesgericht in Hamm war kein Mord

Das Dortmunder Landgericht musste sich jetzt schon zum zweiten Mal mit dem Fall befassen. Ein erstes Urteil hatte der Bundesgerichtshof aufgehoben. Jetzt gibt es ein neues – und das sorgte für Entsetzen im Gerichtssaal. Die Richter haben die Tat nicht mehr als Mord, sondern nur noch als Totschlag gewertet. Und dafür haben sie neun Jahre und acht Monate Haft verhängt. Was aber viel wichtiger und entscheidender ist: Sie haben den Angeklagten außerdem für unbestimmte Zeit in eine geschlossene psychiatrische Klinik eingewiesen.

Schweigen des Angeklagten lässt kein Mordmotiv beweisen

Letztendlich ändert dieses neue Urteil also so gut wie nichts. Dennoch waren die Hinterbliebenen fassungslos. Eine Frau ist sogar noch während der Urteilsbegründung aus dem Saal gestürmt. Das entscheidende war, dass der psychiatrische Gutachter gesagt hat: „Ich kann nicht mit Bestimmtheit sagen, dass der Angeklagte die Tat verübt hat, um sich daran sexuell zu befriedigen.“ Der Angeklagte hat zu seinem Motiv nämlich nie etwas gesagt. Er hat sich vor allem auch nicht mit dem Psychiater darüber unterhalten. Und die Richter sagen jetzt: „Dann wissen wir eben nicht, was wirklich das Motiv war.“ Und ohne hundertprozentige Sicherheit kann man einen Angeklagten nicht wegen Mordes verurteilen.

Angeklagter aus Hamm bleibt in geschlossener psychiatrischer Klinik

Der Angeklagte bleibt weiter in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik. Weil er mehrere schwere psychische Störungen hat. Und weil er weiterhin als hochgefährlich gilt. Wenn er jetzt freigelassen werden würde, würde er mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit wieder einen Menschen attackieren und vielleicht sogar umbringen. Diese Unterbringung in der Klinik ist zeitlich unbefristet. Das ist es egal, ob daneben neun Jahre, zehn Jahre oder – wie im ersten Urteil – 13 Jahre verhängt worden sind. Er kommt erst wieder raus, wenn er nicht mehr gefährlich ist. Und die Richterin hat gesagt: Theoretisch kommt er auch nie wieder in Freiheit.

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