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Statue von Justitia mit Waage und Schwert
© Tim Reckmann/FotoDB.de
Urteil nach Messerattacke
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Urteil nach Messerattacke am Funpark in Hamm Bockum-Hövel

Fast zwei Jahre nach einer Auseinandersetzung zwischen zwei Männern muss ein 23-Jähriger in Haft.



Veröffentlicht: Mittwoch, 09.02.2022 15:37

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Nach einer blutigen Messerattacke am Funpark in Bockum-Hövel hat das Dortmunder Schwurgericht den Täter zu drei Jahren und fünf Monaten Haft verurteilt. Der 23-jährige Herringer hatte im Oktober 2019 einen Mann niedergestochen, mit dem er schon häufiger aneinandergeraten war. Das Opfer hatte Stichverletzungen an den Beinen und am Oberkörper erlitten.

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Richter sehen keinen versuchten Totschlag

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Die Richter werteten die Tat nicht als versuchten Totschlag, sondern nur als gefährliche Körperverletzung. Es könne nicht sicher festgestellt werden, dass der Angeklagte den Tod seines Gegners auch nur für möglich gehalten hat, hieß es im Urteil. Der Herringer hatte im Prozess beteuert, dass er den anderen Mann auf keinen Fall töten wollte. Einen Teil seiner Haftstrafe soll der 23-Jährige in einer geschlossenen Drogen-Entziehungsklinik verbüßen. Ohne Therapie besteht nach Ansicht eines Sachverständigen die Gefahr weiterer schwerer Straftaten.

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