
Urteil zu Abschleppkosten: Folgen für Hamm offen
Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln stellt die Erhebung von Abschleppkosten in Nordrhein-Westfalen derzeit infrage. Die Stadt Hamm wartet nach eigenen Angaben noch auf die vollständige Urteilsbegründung.
Veröffentlicht: Freitag, 17.04.2026 13:26
Urteil aus Köln betrifft Abschleppkosten in NRW
Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass Abschleppkosten nach aktueller Rechtslage in Nordrhein-Westfalen derzeit nicht berechnet werden dürfen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann vor dem Oberverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen in Münster angefochten werden.
Hintergrund sind zwei Gebührenbescheide der Stadt Köln wegen Parkverstößen aus dem Jahr 2024. In einem Fall stand ein Auto in einer Feuerwehrzufahrt. Im anderen Fall war eine Vespa auf einem Gehweg abgestellt, über dem Baumpflegearbeiten vorgesehen waren. Die Fahrzeuge wurden auf Anordnung des Ordnungsamts abgeschleppt. Die Kosten in Höhe von 200 und gut 300 Euro wurden den Haltern in Rechnung gestellt. Dagegen klagten sie erfolgreich.
Stadt Hamm prüft die Lage
Die Stadt Hamm teilt mit, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig sei. Außerdem liege die Urteilsbegründung noch nicht im Volltext vor. Deshalb könne die Stadt diese noch nicht bewerten. Nach Angaben der Stadt will sie zunächst die vollständige Begründung abwarten.
Wie viele Abschleppungen es in Hamm bereits gab
Nach Angaben der Stadt Hamm wurden in diesem Jahr bislang 105 Fahrzeuge abgeschleppt. Weitere Angaben zu möglichen Folgen für laufende oder künftige Kostenbescheide macht die Stadt bislang nicht.
Rechtslage könnte sich noch ändern
Nach dem Urteil verwies das Gericht darauf, dass es derzeit keine rechtliche Grundlage für die Kostenerhebung mehr gebe. Als Grund nennt das Gericht einen Formfehler der Landesregierung bei einer Verordnung aus dem Jahr 2023. Laut dpa könnte das Land Nordrhein-Westfalen die Rechtslage aber noch so ändern, dass auch bisher erlassene Bescheide wieder rechtmäßig wären.
SPD Hamm sieht Urteil als peinlich an
Die SPD-Fraktion im Landtag NRW hat vor diesem Hintergrund eine Berichtsanfrage für die Sitzung des Kommunalausschusses am 24. April eingereicht. Nach Angaben der Fraktion sollen damit offene Fragen zügig geklärt werden. In der Quelle fordert die SPD außerdem eine rechtssichere Neuregelung und klare Handlungsempfehlungen für die Kommunen.
„Das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln ist eine peinliche Blamage für die Landesregierung. Statt für klare und rechtssichere Übergänge zu sorgen, hat sie sehenden Auges eine Regelung geschaffen, die von Anfang an rechtswidrig war. Das Ergebnis ist nun ein Durcheinander, das nun auf dem Rücken der Kommunen ausgetragen wird." Justus Moor, SPD-Landtagsabgeordneter für Hamm
Autorin: Jacqueline Schlüsener