
Verbraucherzentrale Hamm warnt vor Roaming-Kosten
Wer mit dem Smartphone in den Urlaub fährt, sollte die Roaming-Regeln genau kennen. Die Verbraucherzentrale Hamm warnt vor Kostenfallen an Grenzen, auf Schiffen und im Flugzeug.
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Roaming im Urlaub: Das gilt auch für Reisende aus Hamm
In der Europäischen Union gilt beim Smartphone weiter der Grundsatz „Roam like at home“. Das bedeutet: In den 27 EU-Staaten sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen können Reisende mit ihrem deutschen Tarif in der Regel ohne zusätzliche Roaming-Gebühren telefonieren, SMS verschicken und mobile Daten nutzen. Seit Januar 2026 gilt das laut der vorliegenden Mitteilung auch für Moldau und die Ukraine. Für Urlauberinnen und Urlauber aus Hamm heißt das: Innerhalb dieser Länder gelten beim mobilen Surfen grundsätzlich die heimischen Vertragskonditionen.
Verbraucherzentrale Hamm rät zur manuellen Netzwahl
Besonders in Grenzregionen kann das Smartphone unbemerkt ein nicht von der EU-Regelung erfasstes Netz auswählen. Das passiert, wenn die automatische Netzwahl aktiviert ist und sich das Gerät mit dem stärksten verfügbaren Signal verbindet. Zusätzliche Kosten können dadurch zum Beispiel an Grenzen zur Schweiz oder in Regionen auf dem Balkan entstehen. Auch in Teilen des Baltikums sowie in Polen, der Slowakei, Ungarn, Rumänien, Bulgarien und Griechenland ist laut Mitteilung ein ungewollter Netzwechsel möglich. Die Verbraucherzentrale Hamm rät deshalb dazu, in solchen Gebieten regelmäßig das eingebuchte Netz zu kontrollieren oder die automatische Netzwahl vorübergehend auszuschalten.
Hohe Handy-Kosten auf Schiffen und im Flugzeug
Auch auf Kreuzfahrtschiffen, Fähren und in Flugzeugen kann das Smartphone zur Kostenfalle werden. Viele Anbieter stellen zwar WLAN-Pakete bereit, bei schwacher Verbindung können sich Geräte aber automatisch in teure Bordnetze einwählen. Dann entstehen unter Umständen sogar ohne aktive Nutzung Zusatzkosten, etwa durch App-Updates oder den Abruf von E-Mails im Hintergrund. Das betrifft auch Messenger-Dienste wie WhatsApp, Skype oder Threema, wenn Gespräche nicht über WLAN, sondern über das Bordnetz laufen. Wer das vermeiden will, sollte auf hoher See und in der Luft den Flugmodus aktivieren oder mobile Daten komplett ausschalten.
Diese Sonderfälle sollten Urlauber prüfen
Einen gewissen Schutz bietet beim mobilen Datenroaming der sogenannte Kostenairbag. Wenn Gebühren von 59,50 Euro oder ein individuell festgelegtes Limit erreicht sind, erfolgt eine Warnung und die Datenverbindung wird unterbrochen. Laut Mitteilung gilt diese Begrenzung weltweit, greift aber nicht in jedem Fall, weil Nutzungsdaten technisch nicht immer in Echtzeit erfasst werden können. Außerdem sollten Reisende beachten, dass die EU-Roaming-Verordnung nach dem Brexit nicht mehr für Großbritannien und Nordirland gilt. Das gleiche gilt für Gebiete wie Gibraltar, Jersey, Guernsey, die Isle of Man sowie Andorra, Monaco, San Marino und Vatikanstadt, auch wenn einzelne Anbieter sie teilweise wie EU-Länder behandeln.