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Verdienstausfälle zurückbekommen
© Timo Klostermeier/ FotoDB.de
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Verdienstausfälle zurückbekommen

In Zeiten von Corona können sich Arbeitgeber und Selbstständige an den Landschaftsverband Westfalen-Lippe weden.

Veröffentlicht: Freitag, 22.05.2020 09:20

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Arbeitgeber und Selbständige in Hamm, die Verdienstausfälle geltend machen möchten, können das ab sofort online machen. Darauf weist der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) hin. Anträgen auf Entschädigung wegen Quarantäne und bei Kinderbetreuung auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) müssten zwar auch Nachweise beiliegen, die ließen sich aber schnell hochladen.


Hier kommt ihr zur entsprechenden Seite.




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