
Verfahren nach tödlichem Unfall in Hamm eingestellt
Nach dem Tod eines Motorradfahrers am Rhynerberg muss ein 69-jähriger Autofahrer 3000 Euro an die Kinderhospizdienste zahlen. Vor Gericht ging es auch um die hohe Geschwindigkeit des Unfallopfers.
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Geldauflage statt Strafe für Autofahrer aus Hamm
Gut ein Jahr nach dem tödlichen Unfall auf der Werler Straße hat sich ein 69-jähriger Autofahrer am Donnerstag vor dem Amtsgericht Hamm wegen fahrlässiger Tötung verantwortet. Das Verfahren wurde gegen die Auflage, 3000 Euro an die Kinderhospizdienste zu zahlen, vorläufig eingestellt. Erfüllt der Mann die Auflage in sechs Monatsraten zu je 500 Euro, wird das Verfahren endgültig eingestellt.
Motorrad wird in Hamm in zwei Teile zerrissen
Am 1. September 2025 war der Autofahrer am Rhynerberg mit seinem BMW verbotswidrig nach links in den Heideweg abgebogen. Dabei stieß sein Wagen mit dem entgegenkommenden Motorrad eines 43-Jährigen zusammen. Der Motorradfahrer starb noch am Unfallort. Ein Unfallsachverständiger schilderte vor Gericht die Wucht des Aufpralls: Das Motorrad wurde in zwei Teile gerissen. Trümmerteile trafen einen unbeteiligten Radfahrer; die Ehefrau des Autofahrers erlitt auf dem Beifahrersitz Schnittverletzungen.
Tempo 127 auf der Werler Straße in Hamm
Nach den Berechnungen des Gutachters war das Motorrad beim Zusammenstoß etwa 95 bis 105 Kilometer pro Stunde schnell. Zuvor könnte es eine Geschwindigkeit von bis zu 127 Kilometern pro Stunde erreicht haben. Erlaubt ist dort Tempo 50. Bremsspuren gab es nicht. Eine Zeugin hatte beobachtet, dass sich der Motorradfahrer an der Ampelkreuzung am Rhynerberg nach vorn gedrängt hatte. Nach Einschätzung der Beteiligten im Gerichtssaal gab es Hinweise darauf, dass er anschließend stark beschleunigte. Auch die Staatsanwaltschaft sah am Ende eine erhebliche Mitschuld des Unfallopfers.
Hamm: Gerechte Strafe ist kaum möglich
Der Autofahrer hätte den Zusammenstoß dennoch vermeiden können, indem er vor dem Abbiegen anhielt, erläuterte der Gutachter. „Verursacht haben es beide“, sagte Richterin Julietta Sychla. Der Mann war nach Angaben in der Verhandlung zuvor 49 Jahre unfallfrei gefahren. Den Führerschein hat der Mann nach sechs Wochen zurück bekommen. Er wirkte im Gerichtssaal mitgenommen. Eine seiner drei erwachsenen Töchter begleitete ihn.
Stadt Hamm hat nachträglich Schilder aufgestellt
„Das sind Fälle, wo die Strafjustiz an ihre Grenzen kommt“, sagte die Richterin über die Diskrepanz zwischen dem Fehlverhalten und seinen schwerwiegenden Folgen. Der Motorradfahrer hinterließ eine minderjährige Tochter, für die er allein gesorgt hatte. Freunde aus der Motorradszene stellten nach seinem Tod wochenlang Kerzen an der Unfallstelle auf.
Zum Zeitpunkt des Unfalls wies an der Stelle lediglich ein Pfeil auf der Fahrbahn auf das Linksabbiegeverbot hin. Zusätzliche Schilder stellte die Stadt zwei Wochen später auf.
Autor: Rainer Wilkes