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Videobeobachtung in Hamm wird um ein Jahr verlängert

Die Videobeobachtung in Hamm bleibt: Bahnhofsquartier und Südstraße werden weiter überwacht, das Westentor soll folgen.

Veröffentlicht: Mittwoch, 28.01.2026 16:59

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Teil eines umfassenden Sicherheitskonzepts

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Die Polizei Hamm verlängert die Videobeobachtung im Bahnhofsquartier sowie an der Südstraße um ein weiteres Jahr. Die Entscheidung wurde von Polizeipräsident Thomas Kubera getroffen. Die neue Anordnung gilt seit dem 26. Januar 2026. Die Videobeobachtung ist Bestandteil eines größeren Maßnahmenpakets zur Reduzierung der Kriminalität in der Innenstadt. Dazu gehören neben der Kameraüberwachung auch Kontrollen durch uniformierte und zivile Einsatzkräfte, gemeinsame Streifen von Polizei und Kommunalem Ordnungsdienst sowie wiederkehrende Razzien und gezielte Einsätze gegen Drogenkriminalität.

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Kriminalität deutlich zurückgegangen in Hamm

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Nach Angaben der Polizei zeigt die Maßnahme Wirkung. Im Bahnhofsquartier ging die Zahl der öffentlich wahrnehmbaren Straftaten im Jahr 2025 im Vergleich zu 2024 um 32,5 Prozent zurück. An der Südstraße wurde ein Rückgang von rund 30 Prozent registriert. Auch hier sank die Zahl der Straftaten deutlich gegenüber dem Vorjahr. Laut Polizei trägt die Videobeobachtung nicht nur zur Aufklärung und Verhütung von Straftaten bei, sondern auch zur Stärkung des Sicherheitsgefühls in der Innenstadt.

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Westentor in Hamm soll künftig ebenfalls überwacht werden

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Sobald die laufenden Baumaßnahmen am Westentor abgeschlossen sind, soll auch dieser Bereich in die Videobeobachtung einbezogen werden. Die Kameras werden dann von geschulten Mitarbeitenden in der Polizei-Leitstelle überwacht. Die Videobeobachtung läuft auf Grundlage von § 15a des Polizeigesetzes NRW. Danach darf die Polizei an öffentlich zugänglichen Orten Kameras einsetzen, wenn dort wiederholt Straftaten begangen wurden und besondere örtliche Bedingungen Kriminalität begünstigen. Die Maßnahme ist jeweils auf ein Jahr befristet. In regelmäßigen Abständen prüft die Polizei, ob die gesetzlichen Voraussetzungen weiterhin vorliegen und die Videobeobachtung fortgeführt wird.

Autorin: Saskia Rudnik

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