
Waffenbesitzer in Hamm bekommen Post von der Polizei
Rund 1250 Vereine und Privatleute in Hamm müssen ihre Waffen doppelt sichern, das Oberverwaltungsgericht in Münster hat konkrete Regeln dazu veröffentlicht.
Veröffentlicht: Donnerstag, 07.03.2024 13:37
Gericht verlangt mehr Sicherheit
Dabei geht es um schärfere Regeln für die Aufbewahrung der Waffen- und zwar aller Waffen, für die eine Waffenbesitzkarte nötig ist. Dazu gehören keine Schreckschuss-, Gas- und Signalwaffen. Für die braucht der Träger den sogenannten "kleinen Waffenschein".
Die Polizei spricht auf unsere Nachfrage von etwa 1250 Adressen in Hamm. Betroffen sind neben Privatpersonen wie Jäger auch Vereine, z.B. Schützenvereine oder Schießvereine.
Schüssel für Waffenschrank muss sicher aufgehängt werden
Das Oberverwaltungsgericht NRW hat die Vorschriften Ende letzten Jahres konkretisiert. Das heißt: wer die Waffen in einem Schrank verschließt, muss den Schlüssel dazu in einem weiteren Schrank aufbewahren. Dieser weitere Waffenschrank ist nur ausreichend, wenn er mit einem Zahlencode-Schloss oder einem biometrischen Verschlusssystem, z.B. Fingerabdruck-Scan-Schloss verschlossen wird.
Die Verwahrung des Schlüssels zum Waffenschrank "in der Hosentasche" entspricht nicht mehr den waffenrechtlichen Anforderungen. Auch die Aufbewahrung des Schlüssels in einem Bankschließfach ist unzulässig, heißt es von der Polizei.