
© Verbraucherzentrale NRW
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Wann greift die Reiserücktrittsversicherung?
Zwei Monate vor Beginn der Sommerferien bekommt die Verbraucherzentrale Hamm viele Nachfragen nach Urlaubsreisen.
Veröffentlicht: Dienstag, 28.04.2020 10:38
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Die Reiserücktrittsversicherung greift in der Regel bei einer eigenen Corona-Erkrankung, es sei denn, Pandemie-Erkrankungen sind ausdrücklich ausgeschlossen. Bei Quarantäne zahlt allerdings keine Versicherung. Dagegen werden Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit manchmal anerkannt.
Finden Reisen gar nicht statt, können bei einigen Versicherungen die Prämien zurückverlangt werden.
Bis Anfang Mai können Pauschalreisen ins Ausland auf Grund der Reisewarnung des Auswärtigen Amts kostenlos storniert werden. Zum Teil gilt das auch bei Leistungen von Individualreisen.
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