
Waschpulver statt Bargeld im Geldkoffer
Am Landesarbeitsgericht Hamm geht es noch einmal um einen kuriosen Fall.
Veröffentlicht: Donnerstag, 15.08.2019 04:55
Das Landesarbeitsgericht muss sich am Donnerstag bereits zum zweiten Mal um einen kuriosen Fall beschäftigen - es geht um viel Geld, Waschpulver und Babynahrung. Eine 54-Jährige Kassiererin der Sparkasse wurde fristlos entlassen. Dagegen hat sie vor dem Landesarbeitsgericht geklagt und Recht bekommen, das Bundesarbeitsgericht hat die Entscheidung revidiert, deshalb wird jetzt neu verhandelt.
Der Fall:
Die Kassiererin hatte im Dienst alleine einen Geldkoffer der Bundesbank mit 115.000 Euro geöffnet - und dabei gegen das Vier-Augen-Prinzip der Bank verstoßen. Sie gab dann an, dass sie in dem Koffer statt Bargeld nur je eine Packung Waschpulver und Babynahrung gefunden hätte. Nach dem Vorfall zahlte die Frau mehrfach vierstellige Beträge ein. Außerdem sei der Koffer bei der Ankunft korrekt verplombt gewesen und es sei auffällig gewesen, dass dieselbe Angestellte bei der Bestellung des Geldkoffers 115.000 Euro nur in 50-Euro-Scheinen angefordert hat.
Die Sparkasse Herne ging davon aus, dass die Frau den Koffer selbst präpariert hatte und kündigte der Frau fristlos. Das Hammer Gericht hat die Kündigung dann für unwirksam erklärt. Der Bundesgerichtshof sieht das anders, deshalb muss das Landesarbeitsgericht in Hamm sich noch einmal mit dem Fall befassen.
In dem parallel geführten Strafverfahren hat das Amtsgericht Herne die Kassiererin am 22. Mai 2018 zu einer Freiheitsstrafe verurteilt.