Weihnachtsmarkt in Hamm vorerst weiter mit Musik

Vielerorts geht die Sorge um, dass die Weihnachtsmärkte in diesem Jahr still bleiben. Die GEMA sei der "Spielverderber" heißt es hier und da. Ganz so ist es nicht, hat unsere Recherche für den Weihnachtsmarkt in Hamm ergeben.

BGH erlaubt schon lange neue Bemessungsgrundlage

Fakt ist: Die GEMA als Verwertungsgesellschaft für Musikrechte verweist auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2011. Darin hat das Gericht eine Berechnung „nach der Größe der Veranstaltungsfläche – gerechnet vom ersten bis zum letzten Stand und von Häuserwand zu Häuserwand“ für rechtens erklärt. Da es offensichtlich auf Weihnachtsmärkten mit der Bemessung nicht ganz so genau genommen worden ist, hat die GEMA nach der Pandemie damit begonnen, die Flächen digital nachzumessen. Abweichungen waren vielerorts an der Tagesordnung, so eine Sprecherin der GEMA gegenüber dem Magazin DEMO.

GEMA rechnet in Zukunft mit der Gesamtfläche

Daher will die GEMA eben jetzt die Abrechnung anders und einheitlich abwickeln: Das heißt konkret: ab dem kommenden Jahr, also in 2024, nicht wie vielerorts befürchtet wird schon in 2023. Dann wird die GEMA nun überall die Weihnachtsmärkte pauschal an der Gesamtfläche abrechnen. Das Schreiben der GEMA dazu liegt uns vor.

In Hamm könnte es 2024 teurer für die Schausteller werden

Im Moment zahlt das Stadtmarketing in Hamm nur GEMA-Gebühren für den Bereich vor der Bühne am Platz der Engel für die Live-Musik. Die Schausteller ihrerseits nur für ihre persönliche Fläche des eigenen Stands. Spannend sei es, wie die Umlage dann in 2024 aussehen würde, sagte uns ein Hammer Schausteller, der momentan einen niedrigen dreistelligen Eurobetrag an die GEMA bezahlen muss, in 2024 dann aber eben auch an der Gesamtfläche des Marktes beteiligt wäre. Die Veranstalter müssen also mehr Geld in die Hand nehmen, damit es auf dem Weihnachtsmarkt nicht still bleibt, heißt es.

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