Wertgutscheine für abgesagte Veranstaltungen

Verbraucherzentrale klärt auf

© Symbolbild/Pixabay

Abgesagte Konzerte, Bühnenshows und Sport-Events: In den Hammer Schubladen liegen derzeit viele ungenutzte Tickets rum. Mit Geld zurück wird es da aber erst mal nichts, sagt die Verbraucherzentrale. Zumindest wenn der Veranstalter sich sträubt, denn Kunden sind aktuell dazu verpflichtet, Wertgutscheine für Events zu akzeptieren, die bis zum Bekanntwerden der Corona-Pandemie am 8. März gebucht und bezahlt worden sind.

Wer seinen Gutschein bis Ende nächsten Jahres nicht einlöst, kann das Geld allerdings doch zurückfordern. Und auch in besonderen Härtefällen gibt es Bargeld statt Gutscheine: Zum Beispiel, wenn der Kunde in Kurzarbeit oder sogar arbeitslos ist. Falls Veranstalter einen Härtefall nicht anerkennen, bietet die Verbraucherzentrale rechtliche Hilfe an.

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