
Zoll kontrolliert Hotels & Gastronomie in Hamm
Der Zoll deckte in Hamm Verstöße gegen Mindestlohn und Sozialversicherungsrecht auf.
Veröffentlicht: Dienstag, 23.09.2025 13:46
Prüfeinsatz in Hamm
Am Freitag, 19. September 2025, führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls bundesweit Schwerpunktprüfungen im Hotel- und Gaststättengewerbe durch – auch in Hamm. Insgesamt waren 63 Zöllnerinnen und Zöllner bei der Aktion im Einsatz, die dem Hauptzollamt Bielefeld zugeordnet ist – inklusive der FKS-Standorte in Hamm, Herford und Paderborn. In Hamm wurden 23 Beschäftigte befragt, davon wurden in drei Fällen illegale Ausländerbeschäftigungen festgestellt. Zudem steht in zwei Fällen der Verdacht im Raum, dass der gesetzliche Mindestlohn nicht gezahlt wurde.
Verstöße gegen Mindestlohn und Sozialversicherung in Hamm
Der gesetzliche Mindestlohn liegt seit dem 1. Januar 2025 bei 12,82 Euro pro Stunde. Bei den Prüfungen des Hauptzollamts ergaben sich bundesweit 96 Fälle von Unregelmäßigkeiten, darunter 79 Fälle mit mutmaßlichen Verstößen gegen den Mindestlohn sowie sieben bei Sozialversicherungsbeiträgen und drei Fälle mit illegaler Ausländerbeschäftigung. Hamm trägt dazu anteilig bei.
Zollamt kündigt weitere Schritte an
Die festgestellten Unregelmäßigkeiten führen zu Nachprüfungen: Die Daten der Beschäftigten werden mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen, Geschäftsunterlagen kontrolliert. In Hamm wurden Verfahren eingeleitet; darüber hinaus sind Ordnungswidrigkeitenverfahren und Strafverfahren in Aussicht beziehungsweise bereits gestartet. Diese Prüfungen stärken in Hamm und Umgebung die Fairness am Arbeitsmarkt: Arbeitnehmer sollen korrekt entlohnt und sozialversichert sein, Unternehmen, die sich an die Regeln halten, werden vor unlauterem Wettbewerb geschützt. Kontrollen wie diese dienen auch dem Erhalt der Sozialsysteme und der staatlichen Einnahmen. Die Hotels- und Gastronomiebranche gehört zu den am stärksten betroffenen Branchen bei Schwarzarbeit: Viele Arbeitsverhältnisse sind auf Basis von Teilzeit, Saison oder Aushilfsjobs, wo Kontrollen besonders nötig sind. Hamm ist hiervon nicht ausgenommen.
Autor: Rainer Wilkes