
Gericht kippt Hebesätze: Hamm fürchtet um Grundsteuermodell
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat die unterschiedlichen Grundsteuer-Hebesätze für rechtswidrig erklärt – auch Hamm hat diese Option gewählt. Stadtkämmerer Markus Kreuz kann die Folgen für den städtischen Haushalt noch nicht abschätzen
Veröffentlicht: Freitag, 05.12.2025 17:21
Unterschiedliche Hebesätze für Hausbesitzer und Firmengrundstücke sind rechtswidrig
Die Städte in NRW dürfen von Gewerbebetrieben nicht mehr Grundsteuer verlangen als von Hausbesitzern. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat entschieden, dass es keinen Grund gebe, Firmen und Haus oder Wohnungsbesitzer steuerlich anders zu behandeln. Die unterschiedlichen Hebesätze bei der Grundsteuer sind rechtwidrig. Das betrifft auch Hamm. Wer ein Haus oder eine Wohnung in Hamm besitzt, für den gilt seit Anfang des Jahres ein Hebesatz von 669 Prozent. Bei Gewerbegrundstücken ist das doppelt so viel. Hamm wollte so vermeiden, dasss Haus- und Wohnungsbesitzer plötzlich deutlich mehr bezahlen müssen. Oberbürgermeister Marc Herter und neuer Vorsitzender des Städtetags NRW fordert jetzt eine schnelle Lösung vom Land.
"Es wäre gut, wenn wir jetzt im nächsten Jahr die notwendige Klarheit kriegen würden, alle miteinander, wie das neue Modell nach meinem Dafürhalten eins, das tatsächlich nur noch über die Messzahlen das Ganze von Landesseite direkt regelt, das neue Modell aussehen soll. Als Vorsitzender des Städtetags habe ich dem Land Nordrhein-Westfalen schon Gespräche dazu angeboten." - Marc Herter, Oberbürgermeister Stadt Hamm und Vorsitzender Städtetag NRW
Folgen für Hamms Finanzen noch unklar
Stadtkämmerer Markus Kreuz ist überrascht von dem Urteil. Welche Folgen das für den Hammer Haushalt hat, könne er derzeit nicht abschätzen. Rechtsamt und Kämmerei werden die Urteilsbegründung studieren und abwarten, wie die beklagten Städte reagieren - ob sie z.B. in nächste Rechtsinstanzen gehen. Die Grundsteuer berechnet sich aus einer landesweiten Meßzahl, dem Wert des Grundstücks, den das Finanzamt feststellt, und dem Hebesatz, den die Kommunen festlegen können. Vier Gewerbebetriebe aus Essen, Bochum, Dortmund und Gelsenkirchen hatten gegen ihre Grundsteuerbescheide geklagt und Recht bekommen. In Hamm haben 1500 Grundstückseigentümer ihren Bescheiden widersprochen - 21 davon haben Kalge eingereicht. Die kommen etwa zu gleichen Teilen von Gewerbetreibenden (10) und Privatpersonen (11). Der Großteil davon (19) beschäftigt sich mit dem Hebesatz für Nichtwohngrundstücke. Herter sagte, die Kommunen hätten das Land NRW rechtzeitig vor dieser Situation gewarnt.
Grundsteuer wichtig für Finanzlage in Hamm
Die Grundsteuer gehört zu den wichtigsten Einnahmequellen der Stadt Hamm. Sie ist eine von drei Steuerarten, die Kommunen selbst erheben können – neben der Gewerbesteuer und der Hundesteuer. Mit diesen Mitteln finanziert die Stadt essenzielle Bereiche wie Kinderbetreuung, Schulen, den öffentlichen Nahverkehr, Kultur und Vereine. Ohne diese Steuereinnahmen könne das Zusammenleben in den Städten nicht funktionieren, betont der Städtetag NRW. In ganz Nordrhein-Westfalen geht es dabei um jährlich rund 4 Milliarden Euro. Die Städte fordern daher vom Land einen Ausgleich für mögliche Steuerausfälle, die durch die Gerichtsentscheidung entstehen könnten.
"Die Urteile des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen bestätigen die Kritik, die wir von vornherein an differenzierten Hebesätzen für Wohn- und Geschäftsgrundstücke hatten. Den Städten, die Mieter und Hauseigentümer gemäß der gesetzlichen Landesregelung entlastet haben, stehen nun bei einer der wichtigsten kommunalen Steuern im schlimmsten Fall massive nachträgliche Steuerausfälle ins Haus. Mietern und Hauseigentümern drohen für die Zukunft deutlich höhere Grundsteuerzahlungen." - Städtetag NRW
Hintergrund der Grundsteuerreform in Hamm
Seit 2025 gibt es eine neue Grundsteuerreform. Das Bundesverfassungsgericht hatte diese Reform angeordnet. Durch die neuen Regeln müssen in NRW Hausbesitzer und Mieter mehr Grundsteuer zahlen als Firmen. Die Städte hatten schon früh davor gewarnt, dass das unfair ist. Das Land NRW hätte eine einfache Lösung wählen können: Die Grundsteuer-Messzahl anpassen statt der Hebesätze – so wie es die Bundesländer Sachsen, Saarland und Berlin gemacht haben. Stattdessen entschied NRW anders: Jede Stadt sollte die Hebesätze selbst festlegen und darüber unterscheiden. Das aktuelle Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen zeigt jetzt, dass diese Lösung tatsächlich Probleme macht.