Hammer Gericht entscheidet gegen Germanwings-Kläger
Veröffentlicht: Mittwoch, 15.09.2021 06:26
Das Oberlandesgericht in Hamm hat eine Berufungsklage nach dem Germanwings-Absturz vor gut sechs Jahren abgewiesen.

Mehrere Angehörige hatten von der Germanwings-Mutter Lufthansa ein zusätzliches Schmerzensgeld von 30.000 Euro verlangt. Die Richter in Hamm sahen dafür aber keine rechtliche Grundlage. Die Kläger hatten argumentiert, die Lufthansa hätte den an Depressionen leidenden Kopiloten besser überwachen müssen. Laut Gericht sei das aber eine staatliche Aufgabe.
Der Kopilot soll die Germanwings-Maschine im März 2015 auf dem Weg von Barcelona nach Düsseldorf absichtlich zum Absturz gebracht haben, indem er sie gegen einen Berg steuerte. 150 Menschen kamen ums Leben. Die Angehörigen haben jetzt noch die Möglichkeit, die Bundesrepublik auf Schmerzensgeld zu verklagen.