Klage gegen RWE scheitert am OLG Hamm

Das Oberlandesgericht Hamm hat am Mittwochmorgen (28. Mai) die Klage eines peruanischen Landwirtes abgewiesen. Der Mann hatte den Energiekonzern für einen Teil des Klimawandels verantwortlich gemacht.

© Lippewelle / Klawunde

Urteil am OLG Hamm

Am Mittwochmorgen, 28. Mai, ist das Urteil im Prozess zwischen einem peruanischen Landwirt und dem Energieriesen RWE gefallen. Das OLG hat die Klage zurückgewiesen. Damit scheiterte der Landwirt mit seiner Klima-Klage. Der Prozess läuft bereits seit 2015. Der Landwirt und Bergführer Saúl Luciano Lliuya wollte erreichen, dass sich RWE an den Kosten für Schutzmaßnahmen gegen eine mögliche Flutwelle auf sein Heimatdorf beteiligt. Er hatte befürchtet, dass solch eine Flutwelle infolge der Erderwärmung etwa durch einen Gletscherabbruch oder einen sogenannten Felssturz ausgelöst werden könnte. Davon wäre auch sein Haus in der Stadt Huaraz betroffen. Der Landwirt ist der Ansicht, dass RWE eine Mitverantwortung an der Gefahr trägt. Grund dafür sind die großen Kraftwerke des Energieunternehmens und die hohen Mengen an Treibhausgasen, die diese ausstoßen, so der Peruaner. Der Kläger wird von der Stiftung Zukunftsfähigkeit und der Umweltorganisation Germanwatch unterstützt. RWE hatte die Klage für rechtlich unzulässig gehalten.

Ergebnis am OLG Hamm könnte wegweisend sein

Hätte der Landwirt Recht vor Gericht bekommen, hätte das weitere Klagen zur Folge haben können. Wie es in dem Fall nun weitergeht ist noch unklar. Die Kläger werten das Urteil trotz der Niederlage als Erfolg. Von ihnen heißt es, dass mit der Klage bereits Rechtsgeschichte geschrieben wurde. Eine Revision dieser Entscheidung sei nicht möglich, entschied das Gericht. Auch in erster Instanz war die Klage des Peruaners gescheitert. Vor dem Landgericht Essen hieß es damals: dass der rechtliche Zusammenhang zwischen dem CO2-Ausstoß von RWE und der drohenden Überschwemmung fehle. Das OLG dagegen ist der Ansicht gewesen, dass die Kläger - also der Landwirt - seinen Anspruch auf Entschädigung überzeugend dargelegt hatte und obwohl RWE gesetzeskonform gehandelt habe, der Konzern für die von ihm verursachten Beeinträchtigungen des Eigentums haften müsse. Wir von der Lippewelle sind heute bei der Urteilsverkündung vor Ort.

Autor: Jacqueline Schlüsener

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