Lehrerin steht wegen Untreue in Hamm vor Gericht
Veröffentlicht: Dienstag, 27.02.2024 07:26
Eine Lehrerin, die jahrelang an einer Schule in Hamm beschäftigt war, muss sich vor Gericht verantworten. Sie ist wegen schwerer Untreue in 158 Fällen angeklagt. Sie soll jahrelang in die Schulkasse gegriffen haben.
Sparkassen-Konten einer Grundschule in Hamm geplündert
Laut Anklage hat die Frau über Jahre die beiden Sparkassen-Konten der Grundschule geplündert, an der sie beschäftigt war. Zwischen 2018 und 2022 hob sie insgesamt 78.875,80 Euro ab. Maximal 2.600 Euro, in der Regel aber kleinere Beträge von 100 oder 200 Euro, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft gegenüber der Lippewelle. Mit dem Geld soll sie ihren aufwändigen Lebensstil finanziert haben. So sei sie mit einem Bekannten in Urlaub gefahren, auf Mallorca soll sie in einer Woche über 10.000 Euro ausgegeben haben. Außerdem haben sie und ihre Kinder Pferdesport betrieben, heißt es.
Verfahren vor dem Amtsgericht Hamm
Aufgeflogen war die Masche im Herbst 2022, weil unter anderem der Schulcaterer kein Geld mehr für das Mittagessen gesehen hat. Seit Ende 2022 ist die Frau nicht mehr im Schuldienst. Die Stadt Hamm hat dann am 10.1.2023 Anzeige erstattet. Weil die Beamtin dabei ihre Stellung als Amtsträgerin missbraucht hat, liegt der Strafrahmen bei bis zu 10 Jahren Haft. Wann das Verfahren vor dem Amtsgericht Hamm beginnt, ist noch offen. Vor dem Verwaltungsgericht Münster läuft außerdem ein dienstliches Verfahren gegen die Lehrerin, heißt es.
Update: Stellungnahme der Stadt Hamm
Die Stadt hat auf Lippewelle-Anfrage Stellung zu dem Vorfall genommen. Demnach können nur Schulleitungen Schulgirokonten einrichten, führen und auflösen. Das Vier-Augen-Prinzip sei einzuhalten. Wörtlich heißt es: "Zahlungsaufträge dürfen nur dann erteilt werden, wenn von einem weiteren Bediensteten der Schule die rechnerische und sachliche Richtigkeit der Zahlung vorher geprüft und schriftlich bestätigt wurde." Generell dürfen Schulen nur Aufträge bis 1.500 Euro erteilen. Die Stadt hat Konsequenzen aus dem Fall gezogen: Bis 2023 fanden die Prüfungen nur stichprobenartig statt. Zu Beginn diesen Jahres wurde eine halbe Stelle zusätzlich eingerichtet, um eine regelmäßige Prüfung aller Schulgirokonten und Barkassen in den Schulen vorzunehmen. Der Prüfrhythmus beträgt zwei Jahre. Zur Frage, ob die fehlenden 79.000 Euro durch die Lehrerin ersetzt wurden, heißt es: "Dazu kann noch nichts gesagt werden, da es sich um ein laufendes Verfahren handelt."