Nach Irrtum: Doch keine Testpflicht in Freibädern in Hamm

Rolle rückwärts bei der Testpflicht in den Hammer Freibädern. Die Stadt hat ihre Ankündigung zurückgenommen.

Außen Schwimmbecken
© Radio Lippewelle Hamm

Ihr braucht also weiterhin keinen negativen Test, wenn ihr in eins der beiden Freibäder rein wollt. Das hat Stadtwerke-Sprecherin Cornelia Helm uns eben nochmal bestätigt. Es sei ein großes Missverständnis. Bis eben ist die Stadt noch davon ausgegangen, dass sie die Testpflicht in den Freibädern eigentlich nie hätte aufheben dürfen. Die Formulierung im entsprechenden Paragraphen der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW ist so verklausuliert, dass sie scheinbar selbst das Hammer Rechtsdezernat verwirrt hat. Jetzt ist die Stadt allerdings zurückgerudert. Ein negativer Test sei nur in den Hallenbädern erforderlich, nicht in den Freibädern. Diese Regelung entspricht auch dem Wortlaut auf den Infoseiten des Landes.

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