OLG-Prozess Hamm: Staatsanwaltschaft zieht Revision zurück
Veröffentlicht: Mittwoch, 26.02.2025 08:24
Der Prozess um Hannah S. endet endgültig, da die Staatsanwaltschaft Dortmund ihre Revision zurückgezogen hat. Die Entscheidung sorgt für Bestürzung bei den Angehörigen.

Staatsanwaltschaft zieht Revision zurück
Wie der WA berichtet, bestätigte die Staatsanwaltschaft Dortmund am Dienstag (25.02.25), dass sie ihre Revision gegen das Urteil vom Mai 2024 zurückgezogen hat. Obwohl die Staatsanwaltschaft weiterhin der Meinung ist, dass die Tat als Mord und nicht als Totschlag eingestuft werden sollte, wurde entschieden, die Revision nicht weiterzuverfolgen. Der Täter, der Hannah S. am 19. September 2021 im OLG-Park erstochen hat, wurde im Mai 2024 wegen Totschlags zu neun Jahren und acht Monaten Haft verurteilt. Entscheidend war jedoch seine unbefristete Unterbringung in einer forensischen Psychiatrie.
Angehörige reagieren enttäuscht
Die Angehörigen von Hannah S. zeigten sich enttäuscht über die Entscheidung der Staatsanwaltschaft. Sie hatten auf eine Revision gehofft, da sie die Tat als Sexualmord einstufen. Die Staatsanwaltschaft begründete ihre Entscheidung mit dem Verschlechterungsverbot, der langen Verfahrensdauer und der unbefristeten Unterbringung des Täters. Durch das Verschlechterungsverbot wäre eine höhere Strafe zugunsten des Angeklagten nicht möglich gewesen.